Objektfinanzierung

Die Stiftung trias wird über eine Erbbaurechtsbildung Eigentümerin des Grund und Bodens. Sie wird durch die Zweckbindung im Erbbaurechtsvertrag die langfristige Bindung des Standortes für die geschilderten Zielsetzungen festschreiben.

Die KunstWohnWerke eG erwirbt das Gebäude im Erbbaurecht und wird es bewirtschaften.

Diese Finanzierung erfolgt durch Eigenmittel der Mitglieder (Nutzungsbezogene Anteile) und zinsgünstiges Fremdkapital.